1. Veranstalterin und Geltungsbereich
Mehr als Reisen
Inhaberin: Tatjana Hofmann
Einzelunternehmen
Bismarckstraße 55
77933 Lahr
Deutschland
E-Mail: info@mehralsreisen.de
Website: https://mehralsreisen.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE402029518
Diese Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen gelten für Reiseleistungen, die von Mehr als Reisen im eigenen Namen angeboten und durchgeführt werden.
Wir bieten insbesondere kulturelle Reisen, begleitete Gruppenreisen, Tagesfahrten, Ausflüge und mehrtägige Reisen an.
Für Pauschalreisen gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB. Für Tagesreisen, die nicht unter das Pauschalreiserecht fallen, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen und die jeweils anwendbaren Regelungen dieser AGB.
Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Rechte haben Vorrang.
2. Buchung und Vertragsschluss
Die Buchung einer Reise kann über unsere Website, per E-Mail oder über andere von uns angebotene Kommunikationswege erfolgen.
Die jeweilige Reisebeschreibung enthält insbesondere Angaben zu Reisetermin, Reiseleistungen, Abfahrtsort, Reisepreis und gegebenenfalls besonderen Teilnahmevoraussetzungen.
Mit der verbindlichen Buchung gibt der Reisende eine auf den Abschluss des Reisevertrags gerichtete Erklärung ab.
Bei individuell angefragten Reisen kommt der Vertrag mit unserer Annahme der Buchung zustande, beispielsweise durch eine Buchungsbestätigung in Textform.
Bei einer unmittelbaren Online-Buchung mit Zahlung richtet sich der Vertragsschluss nach dem auf der Buchungsseite dargestellten Bestellverfahren. Soweit die Bestellung bereits durch den Zahlungsvorgang verbindlich angenommen wird, kommt der Vertrag entsprechend diesem Verfahren zustande.
Vor Abschluss einer kostenpflichtigen Online-Buchung werden die wesentlichen Vertragsinformationen und der Gesamtpreis zur Verfügung gestellt.
Für Pauschalreisen werden die gesetzlich erforderlichen vorvertraglichen Informationen einschließlich des einschlägigen Formblatts und einer Vertragsbestätigung nach den gesetzlichen Vorschriften bereitgestellt.
3. Reiseleistungen und Reiseprogramm
Art und Umfang der vereinbarten Reiseleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung sowie den bei Vertragsschluss bereitgestellten Informationen.
Je nach Reise können insbesondere folgende Leistungen enthalten sein:
- Bus- und andere Beförderungsleistungen
- Hotelübernachtungen und Verpflegung
- Reisebegleitung und örtliche Reiseleitungen
- Stadtführungen und Besichtigungen
- Eintrittskarten für Museen, Schlösser und kulturelle Einrichtungen
- Schifffahrten und Ausflüge
- Weitere ausdrücklich vereinbarte Leistungen
Leistungen, die nicht ausdrücklich als Bestandteil des Reisepreises ausgewiesen sind, sind grundsätzlich nicht im Preis enthalten.
Nachträgliche Änderungen vertraglich vereinbarter Leistungen sind nur im gesetzlich zulässigen Umfang möglich.
Bei Pauschalreisen gelten insbesondere die gesetzlichen Vorgaben der §§ 651f und 651g BGB. Gesetzliche Rechte bei erheblichen Änderungen bleiben unberührt.
4. Reisepreise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die bei der jeweiligen Reise angegebenen Endpreise einschließlich der gesetzlich geschuldeten Steuern.
Zusätzliche Kosten, soweit vorhanden, werden vor einer verbindlichen Buchung ausgewiesen.
Die Zahlungsmodalitäten und die Fälligkeit des Reisepreises ergeben sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung beziehungsweise der Buchungsbestätigung.
Bei online angebotenen Zahlungsmethoden kann die Zahlung unmittelbar im Zusammenhang mit der Buchung erfolgen.
Soweit eine Pauschalreise vorliegt, werden Zahlungen vor Beendigung der Reise nur gefordert oder angenommen, wenn die Voraussetzungen des § 651t BGB erfüllt sind.
Bei gesetzlich erforderlicher Insolvenzabsicherung erhält der Reisende die vorgeschriebenen Informationen und den Sicherungsschein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
5. Besondere Bestimmungen für Tagesreisen
5.1. Definition und Geltungsbereich
Als Tagesreisen im Sinne dieser Regelungen gelten Reisen, die weniger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung beinhalten und deren Reisepreis 500 Euro pro Person nicht übersteigt.
Für solche Reisen gelten gemäß § 651a Abs. 5 Nr. 2 BGB nicht die besonderen gesetzlichen Vorschriften über Pauschalreiseverträge.
5.2. Verbindliche Buchung
Die Buchung einer Tagesreise ist verbindlich.
Bei Freizeitdienstleistungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorgesehen sind, besteht nach Maßgabe des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
5.3. Stornierung durch den Reisenden
Bei unseren Tagesreisen werden Busbeförderungen, Führungen, Eintrittskarten, Schifffahrten und weitere Leistungen teilweise bereits längere Zeit vor Reisebeginn verbindlich reserviert, gebucht oder bezahlt.
Eine kostenfreie Stornierung ist deshalb grundsätzlich nicht vorgesehen, soweit kein gesetzlicher oder ausdrücklich vereinbarter Anspruch besteht.
Bei einer Stornierung können dem Reisenden im gesetzlich zulässigen Umfang angemessene Stornierungskosten beziehungsweise eine Entschädigung berechnet werden.
Bei deren Bemessung werden insbesondere berücksichtigt:
- Bereits entstandene und nicht erstattungsfähige Aufwendungen
- Verbindliche Verpflichtungen gegenüber Leistungsträgern
- Durch die Nichtteilnahme ersparte Aufwendungen
- Möglichkeiten einer anderweitigen Vergabe des Reiseplatzes
Eine vollständige Einbehaltung des Reisepreises kommt nur in Betracht, soweit dies nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und den konkreten Umständen gerechtfertigt ist.
Soweit pauschalierte Stornierungskosten vereinbart werden, bleibt dem Reisenden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Gesetzliche Ansprüche des Reisenden bleiben unberührt.
5.4. Übertragung des Reiseplatzes
Kann ein Reisender an einer gebuchten Tagesreise nicht teilnehmen, ermöglichen wir grundsätzlich die Übertragung des Reiseplatzes auf eine andere Person.
Hierzu ist uns die Ersatzperson rechtzeitig vor Reisebeginn mit ihrem vollständigen Namen mitzuteilen.
Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson die Teilnahmebedingungen erfüllt und die Übertragung organisatorisch sowie nach den Bedingungen beteiligter Leistungsträger möglich ist.
Bereits ausgestellte personenbezogene Eintrittskarten oder nicht übertragbare Leistungen können einer Übertragung entgegenstehen.
Bei einer kostenneutralen Übertragung erheben wir kein zusätzliches Entgelt. Tatsächlich notwendige und angemessene Umbuchungskosten können nach entsprechender Information berechnet werden.
5.5. Nichterscheinen
Erscheint ein Reisender nicht rechtzeitig zum vereinbarten Abfahrtsort, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf kostenlose Nachholung versäumter Reiseleistungen.
Die finanziellen Folgen richten sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und den vertraglich wirksam vereinbarten Bedingungen.
Nicht angefallene beziehungsweise ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
5.6. Absage durch Mehr als Reisen
Wird eine Tagesreise durch Mehr als Reisen abgesagt und die vereinbarte Reiseleistung nicht erbracht, werden die für diese Reise geleisteten Zahlungen vollständig erstattet.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6. Besondere Bestimmungen für Pauschalreisen
6.1. Geltungsbereich
Für Reisen, die die Voraussetzungen einer Pauschalreise gemäß § 651a BGB erfüllen, gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften des Pauschalreiserechts.
Dies betrifft insbesondere Reisen, bei denen mindestens zwei unterschiedliche Arten von Reiseleistungen, beispielsweise Beförderung und Unterkunft, für denselben Reisezweck kombiniert angeboten werden.
Bereits eine Übernachtung kann bei entsprechender Kombination der Leistungen zur Anwendung des Pauschalreiserechts führen, unabhängig von einem Reisepreis unter 500 Euro.
6.2. Rücktritt durch den Reisenden
Bei Pauschalreisen kann der Reisende gemäß § 651h BGB jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.
In diesem Fall kann Mehr als Reisen nach den gesetzlichen Vorgaben eine angemessene Entschädigung verlangen.
Bei der Berechnung werden insbesondere der Zeitpunkt des Rücktritts, ersparte Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt.
Soweit keine wirksam vereinbarten und angemessenen Rücktrittspauschalen bestehen, wird die Entschädigung nach den gesetzlichen Bestimmungen anhand des konkreten Vertrags ermittelt.
Auf Verlangen des Reisenden wird die Höhe der Entschädigung begründet.
Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung zum Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, gelten die gesetzlichen Regelungen über den entschädigungsfreien Rücktritt gemäß § 651h Abs. 3 BGB.
6.3. Ersatzreisende
Bei Pauschalreisen kann der Reisende nach Maßgabe des § 651e BGB verlangen, dass eine Ersatzperson in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Die entsprechende Erklärung gilt in jedem Fall als rechtzeitig, wenn sie uns spätestens sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger zugeht.
Die Ersatzperson muss die vertraglichen Reiseerfordernisse erfüllen.
Tatsächlich entstehende, angemessene Mehrkosten können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
6.4. Absage durch die Veranstalterin
Mehr als Reisen kann eine Pauschalreise vor Reisebeginn nur unter den Voraussetzungen des § 651h Abs. 4 BGB absagen.
Dies ist insbesondere möglich, wenn die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und die vertraglich vereinbarten sowie gesetzlichen Rücktrittsfristen eingehalten werden.
Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt einer entsprechenden Rücktrittserklärung werden vor der Buchung mitgeteilt.
Ein Rücktritt kann außerdem bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen zulässig sein, die die Vertragserfüllung verhindern.
Im Falle eines rechtmäßigen Rücktritts werden erhaltene Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, erstattet.
Gesetzliche weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
6.5. Insolvenzabsicherung und Sicherungsschein
Soweit eine gesetzliche Insolvenzabsicherung für die angebotene Pauschalreise erforderlich ist, wird diese gemäß §§ 651r und 651t BGB gewährleistet.
Die Reisenden erhalten die erforderlichen Informationen zum Absicherer sowie den Sicherungsschein entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
Vorauszahlungen werden nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen angenommen.
6.6. Reisemängel und gesetzliche Ansprüche
Bei Pauschalreisen gelten die gesetzlichen Rechte bei Reisemängeln nach §§ 651i ff. BGB.
Hierzu gehören unter den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Ansprüche auf Abhilfe, Reisepreisminderung, Kündigung und Schadensersatz.
Der Reisende wird gebeten, auftretende Reisemängel unverzüglich der Reiseleitung oder Mehr als Reisen mitzuteilen, damit Abhilfe ermöglicht werden kann.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Abfahrtszeiten und Mitwirkung der Reisenden
Die jeweiligen Abfahrtsorte und Abfahrtszeiten werden in der Reisebeschreibung oder den Reiseunterlagen bekannt gegeben.
Reisende sind gehalten, rechtzeitig am vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen.
Über wesentliche organisatorische Änderungen informieren wir die Reisenden im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten.
Erforderliche Ausweisdokumente, persönliche Medikamente und sonstige individuell notwendige Gegenstände sind von den Reisenden selbst mitzuführen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Gesetzliche Rechte bei Pflichtverletzungen der Veranstalterin bleiben unberührt.
8. Gesundheitliche Voraussetzungen und besondere Bedürfnisse
Informationen zu körperlichen Anforderungen, Gehstrecken, Treppen, längeren Aufenthalten im Freien oder besonderen Belastungen werden, soweit für die Reise relevant, in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben.
Reisende werden gebeten, uns rechtzeitig über besondere organisatorische Bedürfnisse zu informieren, damit wir prüfen können, ob und in welcher Weise eine Unterstützung möglich ist.
Gesundheitsbezogene Angaben werden ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
Die gesetzlichen Rechte der Reisenden, insbesondere der Schutz vor unzulässiger Benachteiligung, bleiben unberührt.
9. Haftung
Mehr als Reisen haftet im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen für die Erfüllung der vertraglich übernommenen Verpflichtungen.
Bei Pauschalreisen gelten insbesondere die gesetzlichen Haftungsregelungen des Pauschalreiserechts.
Soweit Leistungen rechtlich wirksam lediglich vermittelt werden und nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen sind, richtet sich die Verantwortung nach der jeweiligen vertraglichen Stellung und den gesetzlichen Vorschriften.
Eine unzulässige Beschränkung gesetzlicher Haftungsansprüche erfolgt nicht.
10. Gutscheine
Soweit Mehr als Reisen Wertgutscheine anbietet, können diese nach Maßgabe der jeweils geltenden Bedingungen für die vorgesehenen Leistungen eingelöst werden.
Für entgeltlich erworbene Wertgutscheine gelten grundsätzlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften gemäß §§ 195 und 199 BGB.
Eine Übertragung ist grundsätzlich möglich, soweit der Gutschein nicht personenbezogen ausgestellt wurde oder andere berechtigte Gründe entgegenstehen.
Eine Barauszahlung ist grundsätzlich nicht vorgesehen, sofern kein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung oder Rückerstattung besteht.
Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Für unentgeltliche Aktionsgutscheine können gesonderte Bedingungen gelten.
11. Widerrufsrecht
Bei Freizeitdienstleistungen mit einem bestimmten Termin oder Zeitraum besteht unter den Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Bei Pauschalreiseverträgen gelten die speziellen gesetzlichen Regelungen. Insbesondere kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Pauschalreiseverträgen unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht bestehen.
Soweit im Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht, wird hierüber gesondert informiert.
Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
12. Foto- und Videoaufnahmen
Während unserer Reisen können Foto- und Videoaufnahmen entstehen.
Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmerinnen oder Teilnehmer erkennbar sind, erfolgt ausschließlich bei Vorliegen einer geeigneten gesetzlichen Grundlage.
Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
Eine datenschutzrechtliche Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die Teilnahme an einer Reise ist nicht von der Einwilligung in eine werbliche Veröffentlichung von Personenaufnahmen abhängig.
Weitere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Die Datenverarbeitung dient insbesondere der Bearbeitung von Reiseanfragen, der Durchführung von Buchungen, der Organisation der Reisen und der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
Soweit erforderlich und rechtlich zulässig, werden notwendige Daten an beteiligte Reiseleistungsträger übermittelt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: https://mehralsreisen.de/privacy-policy/
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender gesetzlicher Verbraucherschutzvorschriften.
Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung zum Nachteil von Verbrauchern wird nicht getroffen.
15. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Gesetzliche Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleiben unberührt.
16. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Stand: Oktober 2026
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